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AU-Anerkennung

An die Durchführung der Abgasuntersuchung hat der Gesetzgeber bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese Voraussetzungen müssen von der örtlich Kfz-zuständigen Innung vor Ort überprüft werden. Sind alle Anforderungen erfüllt, spricht die Innung die Anerkennung einer Werkstätte für die Durchführung der Abgasuntersuchung aus. 

Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind:

  • Der Kfz-Betrieb muss mit dem Kfz-Techniker-Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein.
  • In jedem Betrieb muss mindestens eine verantwortliche Person für die AU benannt werden. Diese Person muss einen Meisterbrief im Kfz-Techniker-Handwerk und eine aktuelle AU-Schulung haben. Nur diese Person ist berechtigt, die Prüfprotokolle der Abgasuntersuchung zu unterschreiben. Ein Vollzeitmeister muss ständig vor Ort sein. 
  • Die durchführenden Gesellen im Rahmen der AU müssen ebenfalls eine aktuelle (nicht älter als 3 Jahre) AU–Schulung nachweisen. Sie dürfen jedoch das Prüfprotokoll selbst nicht unterschreiben.
  • In jeder anerkannten AU-Werkstatt ist ein AU-Beauftragter (AUB) zu benennen. Dieser ist für die Pflege der Dokumentation in der AU-Werkstatt verantwortlich. Als AUB können nur Personen benannt werden, die eine aktuelle AU-Schulung vorweisen können.
  • Neben geschlossenen Betriebsräumen sollte auch eine Abgasabsaugung vorhanden sein.
  • Sowohl der Geschäftsinhaber als auch die verantwortlichen Personen müssen ein polizeiliches Führungszeugnis Belegart ''O'' vorlegen.

Bei Zuwiderhandlungen kann die Anerkennung für die Durchführung von Abgasuntersuchungen jederzeit widerrufen werden.

Antrag auf Anerkennung von Werkstätten für die Durchführung von Abgasuntersuchungen (AU) als PDF-Datei

Wichtige Informationen zu dem Antrag auf AU als PDF-Dateien:
- Versicherungsbestätigungen
- AU AUK-Anerkennungen von Werkstätten
- Polizeiliches Führungszeugnis

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