An Prüfstützpunkten werden von Prüfingenieuren einer Überwachungsinstitutionen folgende Untersuchungen durchgeführt:
- die Hauptuntersuchung (HU)
- die Sicherheitsprüfung (SP)
- die Abgasuntersuchung (AU)
- die Abgasuntersuchung an Krafträdern (AUK)
- die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GAP)
Sie nehmen dazu die technischen Einrichtungen einer mit dem Kfz-Technikerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragenen Kfz-Werkstatt in Anspruch.
Gemäß der Anlage VIIId StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) sind Prüfstützpunkte daher in regelmäßigen Zeitabständen (mindestens alle drei Jahre) vor Ort zu überprüfen.
Die erste Überprüfung der Ausstattung und der formellen Voraussetzungen nimmt die jeweilige Überwachungsinstitution vor. Die örtlich zuständigen Kfz-Innungen haben die Befugnis, die wiederkehrenden Überprüfungen durchzuführen.
Damit sind wir gesetzlich verpflichtet, alle in unserem Innungsgebiet gemeldeten Prüfstützpunkte vor Ort regemäßig zu überprüfen und die Einhaltung der Voraussetzungen gemäß der Anlage VIIId StVZO zu gewährleisten.
Vor der geplanten Betriebsbesichtigung durch einen unserer Außendienstmitarbeiter informieren wir Sie selbstverständlich.
Als Inhaber des Prüfstützpunktes sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Betriebsbesichtigung zu dulden, soweit erforderlich die Mitarbeiter der Kfz-Innung Schwaben zu unterstützen und auf Verlangen die vorgeschriebenen Aufzeichnungen vorzulegen. Zudem sind Sie als Inhaber des Prüfstützpunkts verpflichtet, die Kosten der Prüfung zu tragen.
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