Die gestreckte Gesellenprüfung

Die Abschlussprüfung / Gesellenprüfung besteht aus den zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.


Gesellenprüfung Teil 1

Die GP 1 (frühere Zwischenprüfung) findet im zweiten Ausbildungsjahr statt. Die Prüfung gliedert sich in den Prüfungsbereich "Arbeitsauftrag" (=praktische Prüfung) und den Prüfungsbereichen schriftliche Prüfung.

Prüfungsvoraussetzungen:

  • das Ausbildungsverhältnis besteht weiterhin
  • das Berichtsheft wurde ordnungsgemäß und vollständig geführt
  • die ärztliche Nachuntersuchung ist erfolgt (entfällt, wenn der Azubi zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres bereits 18 war)

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Gesellenprüfung mit 35% gewichtet.

Die genaue Aufschlüsselung der Einzelwerte finden Sie hier in diesem Muster-Bewertungsbogen.

Prüfungstermine GP 1:

  • Schriftliche Prüfung: 04. Juli 2025
  • Praktische Prüfung: tbd



Gesellenprüfung Teil 2

Die GP 2 (Abschlussprüfung) findet im vierten Ausbildungsjahr statt. Die Prüfung gliedert sich in der Prüfungsbereich "Kundenauftrag" (=praktische Prüfung) und in den Prüfungsbereich schriftliche Prüfung.


Prüfungsvoraussetzungen:


  • die Gesellenprüfung Teil 1 wurde abgelegt
  • das Ausbildungsverhältnis besteht weiterhin
  • das Berichtsheft wurde ordnungsgemäß uns vollständig geführt


Bei der Ermittlung des Gesamtergebnissen wird Teil 2 der Gesellenprüfung mit 65% gewichtet.


Die genaue Aufschlüsselung der Einzelwerte finden Sie hier in diesem Muster-Bewertungsbogen.


Die Ausbildungsverordnung finden Sie hier:

Ausbildungsbeginn ab 1. August 2013



Prüfungstermine GP 2:


Schriftliche Prüfung: 27. Juni 2025

Praktische Prüfung: tbd




Bücher zur Prüfungsvorbereitung können Sie hier bestellen


Vorzeitige Zulassung zur GP 2

Ein Auszubildender oder eine Auszubildende kann vorzeitig (sechs Monate vor vertraglichem Ausbildungsende) zur Gesellenprüfung bzw. zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der Ausbildungsbetrieb muss bestätigen, dass mindestens gute betriebliche Leistungen erbracht wurden und dass alle nach den Berufsordnungsmitteln wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten dem Auszubildenden in hinreichendem Maße vermittelt wurden oder dass zu erwarten ist, dass bis zum Ende der Prüfung das Ausbildungsziel erreicht werden kann.
     
  2. Die schulischen Leistungen ergeben sich insbesondere aus dem letzten Zeugnis. Überdurchschnittliche Leistungen liegen in der Regel vor, wenn der Notendurchschnitt in den prüfungsrelevanten Fächern oder Lernfeldern sowie Politik und Gesellschaft besser als 2,5 ist.

Die Anträge auf vorzeitige Prüfungszulassung können Sie hier herunterladen:

Der Abgabetermin der Anträge für die Sommerprüfung ist immer der 20. März , für die Winterprüfung der 20. September.


Elektronische Rücktrittserklärung von der Gesellenprüfung Teil 2

Sie können Ihren Rücktritt von der Gesellenprüfung Teil 2 auf folgendem elektronischen Weg übermitteln:

Nach § 23, Abs. 1 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen der Handwerkskammer für Schwaben können Sie uns einen Rücktritt von der Gesellenprüfung elektronisch übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen elektronischen Übermittlungswege beachten.

Die Erklärung eines Rücktritts von der Gesellenprüfung Teil 2 per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Sie können uns Ihren Rücktritt jedoch mittels De-Mail übermitteln: 

​info@kfz-innungschwaben.de-mail.de

Der Postweg ist auch möglich.

Elektronische Einlegung eines Widerspruchs

Sie können Ihren Widerspruch auf folgendem elektronischen Weg über­mitteln:

Nach  ​Art. 3a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz  können Sie uns einen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt der Kfz-Innung Schwa­ben elek­tronisch über­mitteln. Vor­aus­setzung dafür ist, dass Sie die vom Gesetz­geber vor­ge­sehenen elek­tronischen Über­mittlungs­wege beachten.

Die Über­mittlung per ein­facher E-Mail ist rechtlich nicht möglich. Die Ein­legung eines Rechts­behelfs per einfacher E-Mail ist nicht zu­ge­lassen und ent­faltet keine recht­lichen Wirkungen!

De-Mail:

Sie können uns Ihren Widerspruch mittels De-Mail übermitteln:

​info@kfz-innungschwaben.de-mail.de