Geprüfte/-r Berufsspezialist/in für Kraftfahrzeug-Servicetechnik​

Mit dem Qualifikationsprofil und der modularen Verzahnung zum Meister stellt der „Geprüfte Berufsspezialist für Kraftfahrzeug-Servicetechnik“ ein wichtiges Bindeglied zwischen Aus- und Weiterbildung dar. Die Fortbildung bietet zudem einen hervorragenden Einstieg in eine weitere Qualifizierungskarriere mit attraktiven Aufstiegsmöglichkeiten in die höhere Berufsbildung.

Geprüfte Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Kraftfahrzeug-Servicetechnik führen komplexe fachliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Diagnose von Störungen und Fehlern an fahrzeugtechnischen Systemen durch, entwickeln Lösungen zu deren Behebung und kalkulieren Serviceleistungen. Bei der Überprüfung und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen berücksichtigen sie technische und organisatorische Gesichtspunkte. Der Umgang mit Kundinnen und Kunden, zum Beispiel beim Nachrüsten oder der Übergabe von Fahrzeugen, ist ein weiteres wesentliches Element ihrer Arbeit.

 

  • Eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf des Kraftfahrzeugmechatroniker und der Kraftfahrzeugmechatronikerin oder
  • eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Fahrzeugtechnik mit einer Berufsausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.


  • Konzepte für Arbeitsprozesse entwickeln und umsetzen
  • Kundenwünsche und jeweilige auftragsbezogene Rahmenbedingungen ermitteln, Anforderungen ableiten, Kunden und Kundinnen beraten, Serviceleistungen anbieten, Lösungen entwickeln und Leistungen kalkulieren,
  • Arbeitsprozesse zur Leistungserbringung planen, organisieren und überwachen
  • Leistungen erbringen, insbesondere

           a: Fahrzeuge, Fahrzeugbaugruppen, Fahrzeugbauteile sowie vernetzte Fahrzeugsysteme anhand von standardisierten
               Merkmalen identifizieren, überprüfen und Instandhaltern,

           b. mechanische pneumatische, hydraulische, elektrische, elektronische und mechatronische Systeme, insbesondere
                Antriebs-, Brems-, Steuerungs-, Fahrwerks-, Sicherheits-, Komfort-, Assistenz- und Zusatzsysteme überprüfen,
               Instandhaltern, nachrüsten und vernetzten

  • technische, organisatorische und rechtliche Gesichtspunkte bei der Leistungserbringung berücksichtigen
  • erbrachte Leistungen kontrollieren, dokumentieren und übergeben.
    Rechnungen erstellen und Nachkalkulationen durchführen,
  • Sachkundenachweis über „Umgang mit Airbag und Gurtstraffer“, „Umgang mit Kältemitteln in Kraftfahrzeugen, sowie „Fachkundige Person Hochvolt (FHV) Stufe 2S“


Die Prüfung umfasst eine fahrzeugbezogene Arbeitsaufgabe, einem darauf bezogenen Fachgespräch und einer system- und bauteilbezogener Arbeitsaufgabe.

Die fahrzeugbezogene Arbeitsaufgabe entspricht einem Kundenauftrag. Es sind Planungs-, Durchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten auszuführen.

Die system- und bauteilbezogene Arbeitsaufgabe orientiert sich an einem Kundenauftrag 

Wiederholungsmöglichkeit: Die Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.