Technische Fahrzeugüberwachung (TFÜ)


Unsere hoheitlichen Aufgaben in der technischen Fahrzeugüberwachung

Ziel der technischen Fahrzeugüberwachung (TFÜ) ist es, die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz auf einheitlich hohem Niveau zu gewährleisten. Bei der Umsetzung zahlreicher, hierzu erlassener Vorschriften leistet das Kraftfahrzeuggewerbe einen wichtigen und verantwortungsvollen Beitrag. 


Die Kfz-Innung Schwaben hat als anerkennende und aufsichtsführende Stelle im Regierungsbezirk Schwaben zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Durchführung von Prüfungen im jeweiligen Bereich der TFÜ bei der Kfz-Werkstatt und dem eingesetzten Personal vorliegen. In folgenden Teilbereichen der TFÜ muss eine Kfz-Werkstatt zunächst einen Antrag auf Anerkennung durch die Kfz-Innung Schwaben stellen:


  • Abgasuntersuchung (AU)
  • Abgasuntersuchung an Krafträdern (AUK)
  • Sicherheitsprüfung (SP)
  • Gassystemeinbauprüfung (GSP)
  • Gasanlagenprüfung (GAP)
  • Altfahrzeugannahmestelle.


  In dieser Übersicht finden Sie Details zum Anerkennungsprozess und den Ablauf.


Der Kfz-Innung Schwaben wurde darüber hinaus die Befugnis zur Durchführung der wiederkehrenden Prüfung der Prüfstützpunkte (PSP) durch die oberste Landesbehörde übertragen. Die erstmalige Prüfung der technischen und rechtlichen Voraussetzungen im Bereich PSP erfolgt durch die jeweilige amtliche Überwachungsorganisation, mit der die Kfz-Werkstatt eine Kooperation eingegangen ist.


Gegebenenfalls muss die Kfz-Innung Schwaben dann, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen im anerkannten Betrieb nicht mehr vorliegen, die geeigneten und erforderlichen rechtlichen Maßnahmen ergreifen. 


Die Kfz-Innung Schwaben unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe in der technischen Fahrzeugüberwachung:

Wir leiten Sie durch die zur Anerkennung notwendige Akkreditierung

Wir unterstützen Sie bei der Anwendung des QM-Programms „AÜK Plus“

Bei uns erhalten Sie Nachweissiegel,  SP-Prüfmarken und Feinstaubplaketten

Wir kalibrieren Ihre Prüfgeräte normenkonform

Wir schulen Ihre MitarbeiterInnen in allen anerkennungsrelevanten  Themen

Wir führen in regelmäßigen Abständen Besichtigungen bei Ihnen vor Ort durch

Wir informieren Sie regelmäßig über gesetzliche Änderungen und Neuerungen rund um die Anerkennung