Ein Betrieb, der bestimmte von der Straßenverkehrsordnung geforderte Tätigkeiten, Untersuchungen oder Prüfungen durchführen will, benötigt dafür eine Anerkennung. Diese behördliche Aufgabe der Anerkennung übernimmt in großen Teilen Ihre Kfz-Innung. Bei AU, AUK, SP, GAP/GSP und Altautoannahmestellen vollständig, bei Prüfstützpunkten (HU) in Teilen.
AU, AUK, SP, GSP und GAP sind sog. beigestellte Prüfungen, die Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) sind. Beigestellte Prüfungen dürfen seit dem 1. Januar 2020 nur noch von den Überwachungsorganisationen akzeptiert werden, wenn sie die Anforderungen eines Qualitätsmanagementsystems (QM-System) nach DIN ISO 17020 erfüllen.
Der Prozess im Überblick
Anerkennung beantragen und erforderliche Dokumente einreichen
Vertragliche Einbindung der Werkstatt & des Personals ins QM-System des Bundesinnungsverbands (BIV)
AÜK-Plus-Software bestellen, einrichten und Dokumente hochladen
Prüfung und Besichtigung der Kfz-Werkstatt durch die Kfz-Innung vor Ort
Durchführung des Erstaudits durch die Kfz-Innung Schwaben
Erwerb der Nachweissiegel und Prüfmarken
Voraussetzungen
- Die Kfz-Werkstatt muss zunächst das jeweilige Anerkennungsformular vollständig ausfüllen und die Anerkennung durch die Kfz-Innung Schwaben beantragen. Ein erster Teil der Dokumente ist mit dem Antragsformular einzureichen bzw. nachzuweisen. Die Kfz-Werkstatt benötigt bspw. den Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle, das Bestehen einer erweiterten Betriebshaftpflichtversicherung, die Vorlage entsprechender Führungszeugnisse der vertretungsberechtigten Personen und der Inspektoren, etc.
- Ergeben sich nach Antragstellung Änderungen, bspw. bei der Rechtsform des Betriebs, beim Inhaber, beim eingesetzten Fachpersonal, den Prüfgeräten oder der Anschrift des Betriebs sind diese unverzüglich und unaufgefordert der Kfz-Innung Schwaben mitzuteilen.
- Der Kfz-Betrieb und das eingesetzte Werkstattpersonal (Inspektoren und Fachkräfte) müssen entweder selbst nach ISO 17020 akkreditiert sein oder dem nach ISO 17020 akkreditierten System des Bundesinnungsverbandes des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) mittels entsprechender Dokumente beitreten.
- Die Software AÜK Plus ist das Programm zur Erfüllung der Qualitätssicherung bei den Akkreditierten Überprüfungen im Kfz-Gewerbe (AÜK). Das entsprechende AÜK Plus Modul inklusive Lizenz und Service-Updates ist über einen Servicevertrag zwischen dem Kfz-Betrieb und der Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes GmbH (TAK) nachzuweisen.
- Ein weiterer Teil von Dokumenten wie bspw. gültige Stückprüfungen, Kalibrierscheine und Eichscheine für Prüfmittel sind über die AÜK Plus Software vom Kfz-Betrieb einzupflegen. Liegen alle notwendigen Dokumente vor, werden diese von der Kfz-Innung Schwaben dem Betrieb bestätigt.
- Im Anschluss wird ein Termin für eine Betriebsbesichtigung durch einen unserer regionalen Auditoren in Ihrer Kfz-Werkstatt vor Ort vereinbart. Nach erfolgreicher Durchführung eines Erstaudits hat die Kfz-Werkstatt „alle Anforderungen“ erfüllt. Die Kfz-Innung Schwaben erteilt eine entsprechende Anerkennung. Die anerkannte Kfz-Werkstatt kann abschließend eine Prägezange und Nachweissiegel bzw. Prüfmarken bei der Kfz-Innung Schwaben bestellen und nach Erhalt mit der Durchführung von Prüfungen im jeweiligen Anerkennungsbereich beginnen.

Folgende Richtlinien und Verkehrsblattauszüge benötigen Sie als anerkannter Kfz-Betrieb
Übergreifende Richtlinien
- SP-AU-AUK-GAP-GSP: Anerkennungs-Richtlinie und Anlagen
- Abweichende Anforderungen
AU/AUK
- Aktuelle AU-Richtlinie 10/2022
- AU-Geräte: Kalibrier-Richtlinie
GAP / GSP
- Durchführungs-Richtlinie
SP
- SP-Richtlinie
- Bremsprüfstands-Richtlinie
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