Die Kfz-Innung Schwaben ist vom Gesetzgeber beauftragt, die von ihr anerkannten Betriebe, Altfahrzeugannahmestellen und die von den Überwachungsorganisationen anerkannten Prüfstützpunkte in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Einer unserer Außendienstmitarbeiter wird Sie aus diesem Grund an einem vereinbarten Termin besuchen. Die Besichtigungsdauer richtet sich nach der Anzahl der Überprüfungen vor Ort. Die Besichtigung wird während der üblichen Geschäfts- und Betriebszeiten ab 8:00 Uhr durchgeführt.
Folgende Unterlagen sollten Sie bereit halten
Für die Altfahrzeug-Verordnung:
Überprüfung im Abstand von längstens 12 Monaten.
- das Betriebstagebuch mit den abgelegten Verwertungsnachweisen
- die Vertragsvereinbarungen mit den anerkannten Demontagebetrieben
Für die AU- /AUK-Überprüfung:
Überprüfung im Abstand von längstens 36 Monaten.
1. AÜK-Plus aktuell und Importagent
2. Verkehrsblatt-Veröffentlichungen aus den Fachzeitschriften (Autohaus, Krafthand usw.)
3. AU-Solldaten (max. 12 Monate alt)
4. StVZO (durch entsprechende Internetseite vorlegen)
5. Anerkennung
7. Kalibrierung und Wartung der Gerätschaft
Für die GAP- / GSP-Überprüfung:
Überprüfung im Abstand von längstens 36 Monaten.
1. AÜK-Plus aktuell
2. Verkehrsblatt-Veröffentlichungen aus den Fachzeitschriften (Autohaus, Krafthand usw.)
3. StVZO (durch entsprechende Internetseite vorlegen)
4. Anerkennung
Für die SP-Überprüfung
Überprüfung im Abstand von längstens 36 Monaten.
1. AÜK-Plus aktuell und Importagent
2. Verkehrsblatt-Veröffentlichungen aus den Fachzeitschriften (Autohaus, Krafthand usw.)
3. StVZO (durch entsprechende Internetseite vorlegen)
4. Anerkennung
6. Kalibrierung/Eichung und Wartung der Gerätschaft
Für die PSP-Überprüfung (laut Anlage VIIId StVZO):
Überprüfung im Abstand von längstens 36 Monaten.
1. Prüfstützpunktvereinbarungen mit den Überwachungsorganisationen
2. aktuelle Entgeltlisten der Überwachungsorganisation
3. gültige Kalibrierung Bremsenprüfstand (als QR Code Aufkleber oder in Papierform)
4. gültige Kalibrierung Scheinwerfereinstellsystem (als QR Code Aufkleber oder in Papierform)
5. Ihre Eintragung in die Handwerksrolle