Die Kfz-Innung Schwaben bietet Vorbereitungslehrgänge im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk für die Teile I und II (fachpraktischer und fachtheoretischer Teil) und nur den Teil II (fachtheoretischer Unterricht für Teilnehmer, die Teil I bereits abgelegt haben) der Meisterprüfung in Vollzeit an.
Pro
Jahr finden zwei Vorbereitungslehrgänge statt, in der Regel von Januar bis Mai
und von Juni bis Dezember.
Rechts finden Sie alle Informationen zur Anmeldung, Termine und Gebühren in der
Infobroschüre zum Download, sowie zum Meister BAfoeG und Meisterbonus.

Für den Kursbeginn am 23.06.2025 haben wir noch einige freie Plätze für den Teil II der Meisterprüfung.
Der Unterricht teilt sich in zwei Unterrichtsphasen auf:
- Unterrichtsphase: vom 23.06.2025 bis 01.08.2025
- Unterrichtsphase: vom 27.10.2025 bis 21.11.2025

unterrichtsfrei: vom 04.08.2025 bis 24.10.2025
Interessenten, die über einen
- anerkannten Abschluss zum „gepr. Kraftfahrzeug-Servicetechniker/in“
- oder „gepr. Berufsspezialist/in für Kraftfahrzeug-Servicetechnik“
verfügen, können sich gern bei uns melden.
Vorbereitungslehrgang für die Teile I + II der Meisterprüfung
(Fachpraktischer und fachtheoretischer Unterricht)
Anmeldung zum nächsten Vorbereitungslehrgang: Der nächste Kurs, für den Sie sich anmelden können, startet voraussichtlich im Januar 2027 und endet im Mai 2027*.
Vorbereitungslehrgang für den Teil II der Meisterprüfung
(Fachtheoretischer Unterricht)
Teilnehmer/in hat den anerkannten Abschluss „geprüfter Kraftfahrzeug-Servicetechniker/in“ oder „gepr. Berufsspezialist Kfz-Servicetechnik“ und kann sich auf schriftlichen Antrag bei der Handwerkskammer für Schwaben vom Teil I der Meisterprüfung befreien lassen.
Der Unterricht für Teil II ist in zwei Unterrichtsblöcke unterteilt:
1. Unterrichtsblock:
Die ersten 6 Wochen ab Beginn der Vorbereitungslehrganges*
2.
Unterrichtsblock:
Die letzten 4 Wochen des Vorbereitungslehrganges*
*Änderungen
vorbehalten
Alle Prüfungen
finden am Ende des Vorbereitungslehrganges statt.
Sobald die konkreten Termine feststehen,
informieren wir alle angemeldeten Teilnehmer schriftlich.
Welche Voraussetzungen sind für die Zulassung zur Meisterprüfung zu erfüllen?
- Nachweis einer bestandenen Gesellenprüfung, wenn die Meisterprüfung im gleichen oder verwandten Handwerk abgelegt wird.
- Gesellenzeiten (maximal 3 Jahre) sind nur dann noch nachzuweisen, wenn eine Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anderen Handwerk abgelegt wurde.
- Der Nachweis einer Gesellenzeit wird seit 2004 nicht mehr verlangt. Dennoch empfehlen wir Interessenten für die Meisterprüfung, zumindest einige Jahre in einem Kfz-Betrieb zu arbeiten, bevor sie sich zur Meisterprüfung anmelden.
- Wissensgrundlagen im Themenbereich Elektrik und Elektronik auf dem Kenntnisstand der derzeitigen Gesellenprüfung zum Kfz-Mechatroniker werden vorausgesetzt.
- Die Teilnahme am
Informationsabend in der Kfz-Innung Schwaben ist verpflichtend und gilt als
Zulassungsvoraussetzung.
Meistervorbereitungslehrgang und Meisterprüfungsausschuss E-Mail: meisterkurs@kfz-innung-schwaben.de Telefon: 0821 74946-611 Vorbereitungslehrgang und Prüfungsausschuss E-Mail: servicetechniker@kfz-innung-schwaben.de Telefon: 0821 74946-611 Technischer Betriebswirt Automobil (TBA), Betriebswirt im Kfz-Gewerbe (HwK) E-Mail: weiterbildung@kfz-innung-schwaben.de Telefon: 0821 74946-616