§ 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins
(1) Der Verein führt den Namen „schwaben-mobil e.V.“ Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Augsburg eingetragen und hat seinen Sitz in Augsburg.
(2) Der Verein bezweckt als Berufsverband die Wahrnehmung der gemeinsamen fachlichen Belange des Kfz-Gewerbes in allen gesamtwirtschaftlichen, gesellschaftlichen, sozialen und politischen Angelegenheiten.
(3) Aufgabe des Vereins ist es, die gemeinsamen fachlichen Interessen des Kfz-Gewerbes zu fördern.
(4) Der Verein kann auch sonstige Maßnahmen zur Förderung der gemeinsamen fachlichen Interessen des Kfz-Gewerbes durchführen.
(5) Der Verein hat bei der Verfolgung seiner satzungsgemäßen Ziele die Interessen der Kfz-Innung Schwaben zu berücksichtigen und sich mit den zuständigen Gremien der Kfz-Innung Schwaben abzustimmen, ohne jedoch an deren Willensbildung gebunden zu sein.
(6) Verhandlung und Abschluss von Verbandstarifverträgen fallen nicht in den satzungsgemäßen Aufgabenbereich des Vereins.
(7) Der Zweck des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.
(8) Der Verein kann im Zuge einer gemeinsamen Zielrichtung und gemeinsamer Interessen im Kfz-Gewerbe mit der Kfz-Innung Schwaben eine Kooperation zur gegenseitigen Unterstützung bei der Erfüllung der jeweiligen satzungsgemäßen Aufgaben schließen. Das nähere regelt ein Gesellschaftsvertrag. Für die zur Vertretung des Vereins berechtigten Personen gilt in Angelegenheiten dieser Kooperation eine Befreiung von § 181 BGB.
(9) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.