Vermögensverwaltung
§ 53
Da
s Innungsvermögen ist sicher, wirtschaftlich und nutzbringend zu verwalten. Bei der Anlage des Vermögens ist mit größter Sorgfalt zu verfahren und insbesondere auf die unbedingte Sicherheit der Anlage zu achten.Da s Innungsvermögen ist sicher, wirtschaftlich und nutzbringend zu verwalten. Bei der Anlage des Vermögens ist mit größter Sorgfalt zu verfahren und insbesondere auf die unbedingte Sicherheit der Anlage zu achten.
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