Zielgruppe
Fachkräfte müssen über eine bestandene Abschlussprüfung verfügen als:
- Kraftfahrzeugmechaniker
- Kraftfahrzeugelektriker
- Automobilmechaniker
- Kraftfahrzeug-Mechatroniker
- Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik
- Karosserie- und Fahrzeugbauer, Fahrzeugbaumechaniker
- Metallbauer, Fachrichtung Fahrzeugbau, Nutzfahrzeugbau
- Landmaschinenmechaniker, Land- und Baumaschinenmechaniker
Inspektoren müssen über eine bestandene Meisterprüfung verfügen im:
- Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk
- Kraftfahrzeugelektriker-Handwerk
- Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
- Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk
- Metallbauer-Handwerk, Schwerpunkt Nutzfahrzeugbau
- Landmaschinenmechaniker-Handwerk
Voraussetzung für die Teilnahme an der Erstschulung ist die Einreichung des Meister- oder Gesellenbriefes der künftigen Fachkraft bzw. des Inspektors vor Schulungsbeginn. Laden Sie die notwendigen Dokumente bitte im Anmelde-Formular hoch.
Inhalt
Rechtliche Grundlagen:
● Vorschriften und Richtlinien
● SP-Richtlinien und Durchführungsanweisungen
● Fahrgestell/Fahrwerk/Verbindungseinrichtungen
● Lenkung/Reifen/Räder
● EG-Bremsanlage
● Druckluft/Drucklufthydraulik
● Hydraulische Bremse mit Druckluftunterstützung
● Ventile und Aggregate
● ABV/ELB/Radbremsen
● praktische Übungen
● Durchführung von Sicht-/Funktions-/Wirkungsprüfungen
● Einsatz von Mess- und Prüfgeräten
Organisatorisches
Dauer
1. und 2. Tag jeweils von 08:00 bis 16:00 Uhr
Teilnehmerzahl:
Maximal 12 Teilnehmer
Teilnehmergebühr:
450,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung
390,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung
(Bonuspreis für Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innung Schwaben und des schwaben-mobil e.V.)
Anmeldung zur Schulung
Die Einteilung für die einzelnen Schulungstermine erfolgt nach Eingang der Anmeldungen.