Zielgruppe
Fachkräfte müssen über eine bestandene Abschlussprüfung verfügen als:
- Kraftfahrzeugmechaniker
- Kraftfahrzeugelektriker
- Automobilmechaniker
- Kraftfahrzeug-Mechatroniker
- Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik
- Karosserie- und Fahrzeugbauer, Fahrzeugbaumechaniker
- Metallbauer, Fachrichtung Fahrzeugbau, Nutzfahrzeugbau
- Landmaschinenmechaniker, Land- und Baumaschinenmechaniker
Inspektoren müssen über eine bestandene Meisterprüfung verfügen im:
- Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk
- Kraftfahrzeugelektriker-Handwerk
- Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
- Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk
- Metallbauer-Handwerk, Schwerpunkt Nutzfahrzeugbau
- Landmaschinenmechaniker-Handwerk
Inhalt
Die Frist für die Wiederholungsschulungen beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung nach einer erstmaligen Schulung oder einer Wiederholungsschulung abgelegt wurde. Die GAP dürfen nur die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchführen, die nachweisen können, dass sie an einer mindestens 1-tägigen Schulung (GAP-Schulung) teilgenommen haben.
● Vorschriften, gesetzliches Regelwerk (VBG 12, 16, 50, 100, 125, TRG 380, ECE R 67.01 / ECE R 110 / ECE R 115, § 20 GefStoffV GGVS 17, § 14 GSG)
● Durchführung einer Gasanlagenprüfung
● Dichtheitsprüfung / Wiederkehrende Prüfungen – GAP
● Gasanlagen / LPG- liquified petroleum gas
● Gasanlagen / CNG- compressed natural gas
Organisatorisches
Dauer
- 1/2 Tag von 08:00 – 12:30 Uhr
Teilnehmerzahl:
Maximal 12 Teilnehmer
Teilnehmergebühr:
150,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung
(Bonuspreis für Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innung Schwaben und des schwaben-mobil e.V.)
180,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung
Anmeldung zur Schulung
Bitte melden Sie sich mit diesem Formular zur Schulung an. Sie erhalten von uns anschließend eine Bestätigung.