Schulung zur Berechtigung von Gasanlagenprüfungen (GAP)
Die GAP dürfen nur die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchführen, die nachweisen können, dass sie an einer mindestens 1-tägigen Schulung (GAP-Schulung) teilgenommen haben.
Inhalt GAP
Rechtliche Grundlagen:
● Nationale und internationale Vorschriften für Nachrüstsysteme
● Identifizierung der Komponenten eines Gasnachrüstsysteme bzw. einzelner Komponenten
● Aufbau und Funktion von CNG / LPG-Systemen
● Durchführung einer Gasanlagenprüfung
● Komponenteneinbau und Systemanpassung (Kennfeldanpassung)
● Durchführung einer Gassystemeinbauprüfung
Abschlussprüfung
Schulung zur Berechtigung von Gassystemeinbauprüfung (GSP)
Gasanlagen dürfen nur von qualifiziertem, d.h. zusätzlich geschultem Personal eingebaut, repariert und gewartet werden. Nach dem Einbau einer Gasanlage ist auf jeden Fall eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) erforderlich. Obwohl nur verantwortliche Personen (Kfz-Meister) GSP durchführen dürfen, können auch Fachkräfte (Gesellen) an dieser dreitägigen Schulung teilnehmen. Die offizielle „GSP-Teilnahmebescheinigung“ – die die Voraussetzung zur Anerkennung als GSP-Werkstatt ist – können allerdings nur Meister erhalten. Fachkräfte erhalten nach einer eintägigen GSP-Schulung eine offizielle „GAP-Teilnahmebescheinigung“ mit der sie nachweisen können, dass sie für den Einbau qualifiziert sind.
Inhalt GSP
Rechtliche Grundlagen:
● Vorschriften und Richtlinien
● Gasanlagenprüfung-Durchführungsrichtlinien
● Darstellung der Bedeutung der amtlichen Untersuchung
● Fahrzeugidentifizierung
● Dokumentation
● Qualitätssicherung
Technik der Gasanlagen
● Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
● Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit
● Physikalische und chemische Eigenschaften der Gase
● Sicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise
● Weitere alternative Antriebskonzepte
Praktisches Können
● Durchführung einer Gasanlagenprüfung
● Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes
● Handhabung des Lecksuchspray
Abschlussprüfung
Zielgruppe
Zielgruppe - GAP
Fachkräfte müssen über eine bestandene Abschlussprüfung verfügen als:
· Kraftfahrzeugmechaniker
· Kraftfahrzeugelektriker
· Automobilmechaniker
· Kraftfahrzeug-Mechatroniker
· Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik
· Karosserie- und Fahrzeugbauer, Fahrzeugbaumechaniker
· Metallbauer, Fachrichtung Fahrzeugbau, Nutzfahrzeugbau
· Landmaschinenmechaniker, Land- und Baumaschinenmechaniker
Inspektoren müssen über eine bestandene Meisterprüfung verfügen im:
· Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk
· Kraftfahrzeugelektriker-Handwerk
· Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
· Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk
· Metallbauer-Handwerk, Schwerpunkt Nutzfahrzeugbau
· Landmaschinenmechaniker-Handwerk
Zielgruppe - GSP
Inspektoren müssen über eine bestandene Meisterprüfung verfügen im:
· Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk
· Kraftfahrzeugelektriker-Handwerk
· Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
· Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk
Dauer
- GAP - 1/2 Tag von 08:00 – 12:30 Uhr
- GSP - 1 Tag von 08:00 – 17:00 Uhr
Teilnahme
Teilnehmerzahl:
Maximal 12 Teilnehmer
Teilnehmergebühr:
- GAP
180,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung
150,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung
(Bonuspreis für Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innung Schwaben und des schwaben-mobil e.V.) - GSP
250,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung
220,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung
(Bonuspreis für Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innung Schwaben und des schwaben-mobil e.V.)
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