Anmeldung zur GAP/GSP-Wiederholungsschulung ohne Termin

Die GAP dürfen nur die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchführen, die nachweisen können, dass sie an einer mindestens 1-tägigen Schulung (GAP-Schulung) teilgenommen haben.

Rechtliche Grundlagen:

● Nationale und internationale Vorschriften für Nachrüstsysteme

● Identifizierung der Komponenten eines Gasnachrüstsysteme bzw. einzelner Komponenten

● Aufbau und Funktion von CNG / LPG-Systemen

● Durchführung einer Gasanlagenprüfung

● Komponenteneinbau und Systemanpassung (Kennfeldanpassung)

● Durchführung einer Gassystemeinbauprüfung

Abschlussprüfung 

Gasanlagen dürfen nur von qualifiziertem, d.h. zusätzlich geschultem Personal eingebaut, repariert und gewartet werden. Nach dem Einbau einer Gasanlage ist auf jeden Fall eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) erforderlich. Obwohl nur verantwortliche Personen (Kfz-Meister) GSP durchführen dürfen, können auch Fachkräfte (Gesellen) an dieser dreitägigen Schulung teilnehmen. Die offizielle „GSP-Teilnahmebescheinigung“ – die die Voraussetzung zur Anerkennung als GSP-Werkstatt ist – können allerdings nur Meister erhalten. Fachkräfte erhalten nach einer eintägigen GSP-Schulung eine offizielle „GAP-Teilnahmebescheinigung“ mit der sie nachweisen können, dass sie für den Einbau qualifiziert sind.  

Rechtliche Grundlagen:

● Vorschriften und Richtlinien

● Gasanlagenprüfung-Durchführungsrichtlinien

● Darstellung der Bedeutung der amtlichen Untersuchung

● Fahrzeugidentifizierung

● Dokumentation

● Qualitätssicherung

Technik der Gasanlagen

● Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte

● Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit

● Physikalische und chemische Eigenschaften der Gase

● Sicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise

● Weitere alternative Antriebskonzepte

Praktisches Können

● Durchführung einer Gasanlagenprüfung

● Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes

● Handhabung des Lecksuchspray

Abschlussprüfung


Zielgruppe - GAP

Fachkräfte müssen über eine bestandene Abschlussprüfung verfügen als:

·     Kraftfahrzeugmechaniker

·     Kraftfahrzeugelektriker

·     Automobilmechaniker

·     Kraftfahrzeug-Mechatroniker

·     Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik

·     Karosserie- und Fahrzeugbauer, Fahrzeugbaumechaniker

·     Metallbauer, Fachrichtung Fahrzeugbau, Nutzfahrzeugbau

·     Landmaschinenmechaniker, Land- und Baumaschinenmechaniker

 

Inspektoren müssen über eine bestandene Meisterprüfung verfügen im:

·     Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk

·     Kraftfahrzeugelektriker-Handwerk

·     Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk

·     Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk

·     Metallbauer-Handwerk, Schwerpunkt Nutzfahrzeugbau

·     Landmaschinenmechaniker-Handwerk

 

Zielgruppe - GSP

Inspektoren müssen über eine bestandene Meisterprüfung verfügen im:

·     Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk

·     Kraftfahrzeugelektriker-Handwerk

·     Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk

·     Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk


  • GAP     - 1/2  Tag von 08:00 – 12:30 Uhr
  • GSP     - 1 Tag von 08:00 – 17:00 Uhr 

Teilnehmerzahl: 

Maximal 12 Teilnehmer 

Teilnehmergebühr:

  • GAP    
    180,00 €
     zzgl. gesetzl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung
    150,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung
    (Bonuspreis für Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innung Schwaben und des schwaben-mobil e.V.)

  • GSP    
    250,00 €
     zzgl. gesetzl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung
    220,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung
    (Bonuspreis für Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innung Schwaben und des schwaben-mobil e.V.)


Zur Terminabstimmung melden wir uns bei Ihnen, sobald uns Kurstermine vorliegen

Oder nach der Anmeldung per Mail an: schulung@wig-schwaben.de  
  Ich habe die Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung gelesen und stimme zu.