Sie befinden sich hier

Inhalt

Doppelprüfung von AU-Geräten abgeschafft - Gemeinsamer Erfolg für Bürokratieabbau

Die sogenannte Doppelprüfung, also die Eichung als auch Kalibrierung von Messgeräten für die Abgasuntersuchung (AU) bei Kraftfahrzeugen, wird abgeschafft. Das hat der Bundesrat beschlossen – und damit eine langjährige Forderung des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes und der bayerischen Staatsregierung erfüllt.

6.000 Betriebe profitieren

Künftig entfällt dabei die zeit- und kostenintensive doppelte Prüfung der Messgeräte, wovon allein in Bayern über 6.000 anerkannte AU-Betriebe profitieren. Die Kosten verringern sich so in jedem Betrieb von rund 350 auf rund 180 Euro. Das macht allein in Bayern eine Ersparnis von rund einer Million Euro im Jahr aus. „Das bayerische Kraftfahrzeuggewerbe mit seinen sieben Innungen hat sich über Jahre hinweg gemeinsam mit der bayerischen Staatsregierung dafür eingesetzt, dass die sogenannte Doppelprüfung abgeschafft wird, weil sie unsere Betriebe viel Geld, Zeit und auch Nerven gekostet hat. Dass der Bundesrat jetzt das Ende beschlossen hat, ist ein großer gemeinsamer Erfolg im Interesse unserer mittelständischen Kfz-Innungsbetriebe. Daher bedanken wir uns bei der bayerischen Staatsregierung für die Unterstützung“, sagte Albert Vetterl, Präsident und Landesinnungsmeister des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes.

„Dass der Bundesrat das Ende der Doppelprüfung beschlossen hat, ist eine großartige Nachricht für jeden anerkannten AU-Betrieb! Der enorme Aufwand – nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch – der durch Eichung UND Kalibrierung entsteht, war eine riesige Belastung für die Betriebe", sagt Matthias Pfau. Der Technische Betriebsberater beim Kraftfahrzeuggewerbe Bayern hat die Abschaffung der Doppelprüfung inhaltlich von Anfang an begleitet.

Anpassung der Eich- und Messverordnung

Nach dem Beschluss des Bundesrats muss die Eich- und Messverordnung nun entsprechend angepasst werden. Damit entfällt künftig für die beiden für die AU vorgeschriebenen Messgeräte jeweils die Eichung – was neben einer finanziellen Ersparnis vor allem auch eine große organisatorische Entlastung der AU-Betriebe bedeutet, da die doppelte Terminfindung, Dokumentation etc. wegfällt.

Kontextspalte

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
von 7:45 Uhr bis 16:45 Uhr

Freitag
von 7:45 Uhr bis 16:00 Uhr