Geprüfte Automobilverkäuferin / Geprüfter Automobilverkäufer
Dieser Beruf ist kein Ausbildungsberuf, sondern eine Weiterbildungsmaßnahme. Optimal ist es, wenn man auf die Basisausbildung Automobilkaufmann aufbauen kann, eine spezielle Vorbildung ist jedoch nicht notwendig.
Voraussetzungen:
- Interesse am Verkauf
- Begeisterung für das Thema "Automobil"
- Kontaktfreude und Kommunikationsfähigkeit
- Motivation zum Dienst am Kunden
Bewerbung:
- direkte Bewerbung bei einem Automobilhändler / Autohaus
- Personalauswahl durch Händler und/oder Asessment (Auswahlverfahren)
- Einstellung zum Nachwuchsverkäufer beim Händler / Autohaus
Ablauf des Programms:
- praxisorientierte Ausbildung beim Automobilhändler/Autohaus nach festgelegten Inhalten
- Eegänzendes Training beim Automobilhersteller/Importeur
- Abschlussprüfung
- Dokumentation durch Urkunde
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Branche und Markt
- Verkäuferpersönlichkeit
- Verkaufsgespräch/-technik
- Gebrauchtwagen
- Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen des Verkaufsgeschäfts
- Kundenbindung
- Systematische Marktbetrachtung
- Neukundenansprache
- Herstellerspezifische Themen, z. B. Kennenlernen der Organisation und Produkttraining
Dauer:
mindestens 6 Monate Praxis im Autohaus und mindestens 20 Tage Training beim Automobilhersteller/Importeur