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Geprüfte Automobilverkäuferin / Geprüfter Automobilverkäufer

Dieser Beruf ist kein Ausbildungsberuf, sondern eine Weiterbildungsmaßnahme. Optimal ist es, wenn man auf die Basisausbildung Automobilkaufmann aufbauen kann, eine spezielle Vorbildung ist jedoch nicht notwendig.

Voraussetzungen:

  • Interesse am Verkauf
  • Begeisterung für das Thema "Automobil"
  • Kontaktfreude und Kommunikationsfähigkeit
  • Motivation zum Dienst am Kunden

Bewerbung:

  • direkte Bewerbung bei einem Automobilhändler / Autohaus
  • Personalauswahl durch Händler und/oder Asessment (Auswahlverfahren)
  • Einstellung zum Nachwuchsverkäufer beim Händler / Autohaus

Ablauf des Programms:

  • praxisorientierte Ausbildung beim Automobilhändler/Autohaus nach festgelegten Inhalten
  • Eegänzendes Training beim Automobilhersteller/Importeur
  • Abschlussprüfung
  • Dokumentation durch Urkunde

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Branche und Markt
  • Verkäuferpersönlichkeit
  • Verkaufsgespräch/-technik
  • Gebrauchtwagen
  • Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen des Verkaufsgeschäfts
  • Kundenbindung
  • Systematische Marktbetrachtung
  • Neukundenansprache
  • Herstellerspezifische Themen, z. B. Kennenlernen der Organisation und Produkttraining

Dauer:

mindestens 6 Monate Praxis im Autohaus und mindestens 20 Tage Training beim Automobilhersteller/Importeur

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