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Quelle: INNUNG kompakt - Ausgabe 10/2023

Prüfung von Ladekabeln im Rahmen der UVV-Prüfung an Dienstfahrzeugen

Bei der Prüfung von gewerblich genutzten E-Fahrzeugen (PlugInHybrid und vollelektrisch) nach DGUV-Vorschrift 70 muss die Ladeleitung als Fahrzeugzubehör geprüft werden. Bis dato war dieser Teil der UVV-Prüfungen nur durch Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Elektrohandwerk + Zusatzausbildung zulässig.

Durch den Einsatz Ihrer Verbandsorganisation in den Abstimmungsgremien der Fachverbände haben wir erreicht, dass auch KfzMechaniker mit einer Fachkundeausbildung für Hochvoltsysteme ab der Stufe 2S die Ladekabelprüfung durchführen dürfen.

  • Folgende zusätzliche Faktoren sind aber hierfür notwendig:
  • Teilnahme an einer mit den Fahrzeugherstellern abgestimmten Zusatzausbildung (z.B. über das Seminarprogramm von Würth)
  • Einsatz eines spezifischen, für diese Prüfung ausgelegten Prüfgerätes
  • Umsetzung der vom jeweiligen Fahrzeug- oder Ladeleitungshersteller vorgegebenen Anweisung zur Prüfung des Ladekabels

ACHTUNG: Die Prüfung von Wallboxen, Einbauten im 230V-Bereich in Fahrzeugen und elektrischen Arbeitsmitteln im Werkstattbereich (=E-Check) ist ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung im Elektrohandwerk weiterhin nicht möglich. Fazit: Die Lücke bei den UVV-Prüfungen an hybridisierten und vollelektrischen Fahrzeugen mit externer Ladeeinrichtung konnte geschlossen werden.

Aufgrund der Kosten für Werkzeug und Zusatzqualifikation bietet sich hierbei eine Gruppenorganisation von Werkstätten zur Senkung der Fixkosten in der Startphase an. Für Fragen stehen die technischen Berater des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern gerne zur Verfügung.

Unterlagen der DGUV sowie eine FAQ-Liste als Download >>

Quelle: RS-Nr. 3/2013 vom Juni 2013

7.1 Sicherheitscheck an gewerblich genutzten Fahrzeugen nach UVV 

Alle gewerblich genutzten Fahrzeuge unterliegen der „UVV Fahrzeuge“ und müssen jährlich auf ihre Betriebssicherheit überprüft werden. Hierbei handelt es sich nicht um eine verkehrs-technische Untersuchung nach § 29 StVZO (HU), sondern um eine eigenständige Untersuchung nach sicherheitsrelevanten Aspekten (Gefährdungsanalyse als Bestandteil der Arbeitssicherheit). 

Durch diese Kontrolle der vorhandenen technischen Systeme soll die Betriebssicherheit der Fahrzeuge dauerhaft gewährleistet und somit die Unfallrisiken für den Fahrer bzw. Bediener verringert werden. Bieten Sie diese Dienstleistung Ihren gewerblichen Kunden an! 

Wir haben für Sie ein Set mit allen notwendigen Unterlagen vorbereitet.

Dieses besteht aus:
      • 1 Block mit 25 Prüfchecklisten
      • 25 Prüfplaketten, die die durchgeführte UVV-Prüfung
         dokumentieren 
      • 50 Flyer, die zur Information Ihrer gewerblichen Kunden dienen 
      • 25 Betriebsanweisungen, die dem Fahrer des geprüften Fahrzeugs
         zu übergeben sind

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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
von 7:45 Uhr bis 16:45 Uhr

Freitag
von 7:45 Uhr bis 16:00 Uhr