Quelle: INNUNG kompakt - Ausgabe 10/2023
Prüfung von Ladekabeln im Rahmen der UVV-Prüfung an Dienstfahrzeugen
Bei der Prüfung von gewerblich genutzten E-Fahrzeugen (PlugInHybrid und vollelektrisch) nach DGUV-Vorschrift 70 muss die Ladeleitung als Fahrzeugzubehör geprüft werden. Bis dato war dieser Teil der UVV-Prüfungen nur durch Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Elektrohandwerk + Zusatzausbildung zulässig.
Durch den Einsatz Ihrer Verbandsorganisation in den Abstimmungsgremien der Fachverbände haben wir erreicht, dass auch KfzMechaniker mit einer Fachkundeausbildung für Hochvoltsysteme ab der Stufe 2S die Ladekabelprüfung durchführen dürfen.
- Folgende zusätzliche Faktoren sind aber hierfür notwendig:
- Teilnahme an einer mit den Fahrzeugherstellern abgestimmten Zusatzausbildung (z.B. über das Seminarprogramm von Würth)
- Einsatz eines spezifischen, für diese Prüfung ausgelegten Prüfgerätes
- Umsetzung der vom jeweiligen Fahrzeug- oder Ladeleitungshersteller vorgegebenen Anweisung zur Prüfung des Ladekabels
ACHTUNG: Die Prüfung von Wallboxen, Einbauten im 230V-Bereich in Fahrzeugen und elektrischen Arbeitsmitteln im Werkstattbereich (=E-Check) ist ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung im Elektrohandwerk weiterhin nicht möglich. Fazit: Die Lücke bei den UVV-Prüfungen an hybridisierten und vollelektrischen Fahrzeugen mit externer Ladeeinrichtung konnte geschlossen werden.
Aufgrund der Kosten für Werkzeug und Zusatzqualifikation bietet sich hierbei eine Gruppenorganisation von Werkstätten zur Senkung der Fixkosten in der Startphase an. Für Fragen stehen die technischen Berater des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern gerne zur Verfügung.
Unterlagen der DGUV sowie eine FAQ-Liste als Download >>