Seit 01. April 1998 ist der Letztbesitzer eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, sein Altfahrzeug einer anerkannten Annahmestelle oder einem Verwertungsbetrieb zur endgültigen Stilllegung zuzuführen.
Mit der Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung - AltfahrzeugV) wird die Altfahrzeugentsorgung in Deutschland sichergestellt.
Einen Link zum Gesetzestext finden Sie hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/altautov/index.html#BJNR166610997BJNE000504125
Die Betriebe des Kfz-Gewerbes im Regierungsbezirk bayerisch-schwaben können sich zur Annahme von Altfahrzeugen als berechtigte Altfahrzeugannahmestellen durch die Kfz-Innung Schwaben anerkennen und laufend überwachen lassen.
Kfz-Betriebe können als anerkannte Annahmestellen neben den Rücknahmestellen sowie Demontagebetrieben/ Schredderbetrieben, Altfahrzeuge von Letzthaltern annehmen und den entsprechenden Verwertungsnachweis an die Letzthalter aushändigen. Der Letzthalter bzw. die anerkannte Annahmestelle kann mit dem Verwertungsnachweis das Altfahrzeug ordnungsgemäß bei der Zulassungsstelle abmelden.
Die anerkannte Annahmestelle leitet zudem das altfahrzeug an den Demontagebetrieb und dieser an den Schredderbetrieb weiter.
Die Innung berät und begutachtet Kfz-Betriebe, die im Rahmen der Altfahrzeug-Verordnung als anerkannte Altfahrzeug-Annahmestelle tätig werden wollen.
Das Antragsformular ist vom Antragsteller vollständig ausgefüllt bei der Kfz-Innung Schwaben einzureichen. Für jede Betriebsstätte (Hauptsitz, Zweigstelle, Nebenbetrieb) ist dabei ein gesonderter Antrag zu stellen.
Folgende Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:
- Bescheinigung der Handwerkskammer für Schwaben über die Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk.
- Bescheinigung über die baurechtliche Nutzungsgenehmigung als Kfz-Werkstatt.
- Vertragliche Vereinbarung (Kooperationsvertrag) mit einem/ mehreren Demontagebetrieb(en).
Die Anerkennung gilt für die
Dauer von 12 Monaten. Die Kfz-Innung
Schwaben ist verpflichtet mindestens jährlich eine Prüfung und Kontrolle der
entsprechenden betriebsspezifischen Anforderungen an eine anerkannte
Annahmestelle durchzuführen.
Dem Kfz-Betrieb entstehen als Annahmestelle folgende Vorteile:
- Kundenkontakt zum Letzthalter des Altfahrzeugs- potenzieller Kunde für Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge
- Umfangreiche Kundenbetreuung über Verkauf, Wartung und Reparatur bis hin zur Annahme des Altfahrzeugs
- Kundenfreundliche, praxisnahe und ökologisch vertretbare Entsorgung von Altfahrzeugen
- Zeitwertgerechte
Reparatur durch entsprechende gebrauchte Ersatzteile vom kooperierenden
Demontagebetrieb
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