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Inhalt

Fachgebiet

§ 2

Das Fachgebiet der Innung umfasst folgendes Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe:

          Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk,

          sowie Zweiradmechanikerhandwerk und Fahrzeugverwerter,

          einschließlich des Handels mit Kraftfahrzeugen, Zweirädern,
          Ersatzteilen und Zubehör.