Fachgebiet
§ 2
Das Fachgebiet der Innung umfasst folgendes Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe:
Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk,
sowie Zweiradmechanikerhandwerk und Fahrzeugverwerter,
einschließlich des Handels mit Kraftfahrzeugen, Zweirädern,
Ersatzteilen und Zubehör.