Überprüfung von Prüfstützpunkten
Nach Anlage VIIId der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) sind Prüfstützpunkte in regelmäßigen Zeitabständen (mindestens alle drei Jahre) vor Ort zu überprüfen. Die Erstüberprüfung und Anerkennung erfolgt durch die jeweilige Überwachungsorganisation. Die Zuständigkeit für die weiteren Überprüfungen wurde auf die Kfz-Innungen übertragen.
Damit sind wir verpflichtet, alle in unserem Innungsgebiet gemeldeten Prüfstützpunkte vor Ort zu überprüfen. Seit Oktober 2007 haben wir mit den Betriebsbesichtungen begonnen. Vor unserem Besuch informieren wir Sie natürlich schriftlich über unser Kommen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Kurzinformation .