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Die „alte“ AU-Plakette am vorderen Kennzeichen ist bei der nächsten HU-Durchführung von der die HU durchführenden Person zu entfernen. Beim Abkratzen bzw. Abmontieren der AU-Plakette können Beschädigungen am Kennzeichen entstehen. Dort kann eine sogenannte „Reparaturplakette“ angebracht werden. Es handelt sich hierbei um eine weiße retroreflektierende Plakette.
Auch diese Plakette ist nicht gesetzlich vorgeschrieben!
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