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Neues Angebot: Kalibrierung ab sofort auch für Partikelzähler!
Mit der Einführung der Partikelzählung an Euro-6-Dieselmotoren als Messverfahren für die AU benötigen auch diese kalibriert ausgelieferten Prüfgeräte nach 12 Monaten eine normenkonforme Nachkalibrierung.
Wir reagieren auf Ihre Anforderungen und erweitern unser Angebot und zeigen Ihnen gleichzeitig Einsparmöglichkeiten bei der Kalibrierung ihrer Messgeräte auf. Das gelingt u.a. dadurch, dass mit Kfz-Meister Norbert Arzt ein Kalibrierer im Einsatz ist, dem die Prozesse und unterschiedlichen Bedürfnisse der AU-Betriebe und darüber hinaus der Prüfstützpunkte aus eigener Erfahrung vertraut sind. Außerdem kann er sowohl die Kalibrierungen Ihrer AU-Geräte als auch Ihres Scheinwerfereinstellsystems an einem gemeinsamen Termin durchführen.
Hier finden Sie alle Informationen und das Auftragsformular >>
Wiedereinführung der obligatorischen Endrohrmessung für die Abgasuntersuchung zum 01.01.2018
AKTUELL: Übergangsregelung bis zum 31.12.2018 für Leitfaden 5.01
Sehr geehrter AU-Anerkennungsinhaber,
nachdem alle Beteiligten in den letzten Wochen mit Hochdruck an der Umsetzung der Verkehrsblattverlautbarung Nr. 158 vom 20.09.2017 zur Wiedereinführung der Endrohrmessung gearbeitet haben, hat der Gesetzgeber völlig überraschend zum Jahresende....mehr
AU-Anerkennung
An die Durchführung der Abgasuntersuchung hat der Gesetzgeber bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese Voraussetzungen müssen von der...mehr
AU-Nachweissiegel
Ab 01.01.2010 wird nach bestandener AU die AU-Plakette nicht mehr auf dem vorderen Kennzeichen vergeben. Stattdessen hat der Gesetzgeber....mehr
Feinstaubplaketten
Informationen und Bestellschein für Feinstaubplaketten finden Sie hier
AU Schulung
Die großen technischen Veränderungen in den letzten Jahren im Bereich der Gemischaufbereitung und Abgastechnik haben es notwendig gemacht, dass die im Rahmen der Abgasuntersuchung betreuten Personen ständig auf dem neuesten Stand der Technik gehalten werden.
Deshalb schreibt der Gesetzgeber für alle an der AU beteiligten Personen eine Schulung in....mehr
AU Plus jetzt AÜK Plus
Zusätzlich zur Hotline und dem Support per E-Mail bietet AÜK-Plus nun auch ein Support-Forum auf seiner Internetseite an. Weitere Informationen hierüber finden Sie....mehr
Prägezange
Die Prägezange ist mit dem Kernteil Ihrer AU-Kontrollnummer versehen. Die Prägung erfolgt auf dem....mehr
Bindesiegel
Durch die Verwendung des Bindesiegels des Deutschen Kfz-Gewerbes wird der AU-Prüfnachweis mit dem....mehr
Reparaturplakette
Die „alte“ AU-Plakette am vorderen Kennzeichen ist bei der nächsten HU-Durchführung von der die HU durchführenden Person zu....mehr
AU - Kraftfahrzeuge
Für alle AU-berechtigten Untersuchungsstellen gilt verpflichtend seit 1. Juli 2012 die neue....mehr
Fahrzeugschein und Schlüsselnummer
Zum 08. Dezember 2007 ist die 1. Verordnung zur Änderung der Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten, mit der nunmehr auch ältere G-Kat-Fahrzeuge mit einer....mehr
Kontextspalte
Aktuelle Richtlinien und Verkehrsblattauszüge
Anerkennungen für AU, AUK, GAP, GSP, SP
E-Mail: anerkennung@ kfz-innung-schwaben.de
Telefon: 0821 74946-205
Siegel-Abrechnungen für AU, AUK, GAP, GSP, SP
E-Mail: abrechnung@ kfz-innung-schwaben.de
Telefon: 0821 74946-209
Akkreditierung – Unterlagen, AÜK plus
E-Mail: akkreditierung@ kfz-innung-schwaben.de
Telefon: 0821 74946-207
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
von 7:45 Uhr bis 16:45 Uhr
Freitag
von 7:45 Uhr bis 16:00 Uhr