An die Anerkennung von Kfz-Werkstätten zur Durchführung der Abgasuntersuchung hat der Gesetzgeber konkrete Voraussetzungen geknüpft. Diese Voraussetzungen müssen von der örtlich zuständigen Kfz-Innung überprüft werden.
Sind alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, spricht die Kfz-Innung die Anerkennung einer Kraftfahrzeugwerkstatt für die Durchführung der Abgasuntersuchung aus.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind:
- 1. Der Kfz-Betrieb muss mit dem Kfz-Techniker-Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein.
- 2. In jedem Betrieb muss mindestens eine verantwortliche Person für die AU benannt werden. Diese Person muss einen Meisterbrief im Kfz-Techniker-Handwerk und eine aktuelle AU-Schulung vorweisen können. Nur diese Person ist berechtigt, die Prüfprotokolle der Abgasuntersuchung zu unterschreiben. Ein Meister in Vollzeit muss ständig vor Ort sein.
- 3. Gesellen, die die AU durchführen, müssen ebenfalls eine aktuelle (nicht älter als 3 Jahre) AU–Schulung nachweisen. Sie dürfen jedoch das Prüfprotokoll nicht selbst unterschreiben.
- 4. In jeder anerkannten AU-Werkstatt ist ein AU-Beauftragter (AUB) zu benennen. Dieser ist für die Pflege der Dokumentation in der AU-Werkstatt verantwortlich. Als AUB können nur Personen benannt werden, die eine aktuelle AU-Schulung vorweisen können. Als Fachkraft wird zusätzlich die QMS-Erstunterweisung benötigt.
- 5. Neben geschlossenen Betriebsräumen sollte auch eine Abgasabsaugung vorhanden sein.
Bei Zuwiderhandlungen kann die Anerkennung für die Durchführung von Abgasuntersuchungen jederzeit widerrufen werden.
Unterlagen für die Anerkennung:
Um eine Anfrage zur AU-Anerkennung vorschriftsmäßig bearbeiten zu können,
benötigen wir nachfolgende Unterlagen in Kopie:
1. Bescheinigung über die gültige Eintragung des Kfz-Betriebes in die Handwerksrolle der Handwerkskammer für Schwaben
2. Vollständig ausgefüllter und unterschriebener AU-Antrag
3. Führungszeugnisse im Original ( Belegart „O“ ) die nicht älter als 6 Monate sind, werden von folgenden Personen benötigt:
alle Geschäftsinhaber/Gesellschafter/Geschäftsführer
alle Betriebsleiter
alle verantwortlichen Personen
4. Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung zur Deckung aller im Zusammenhang mit der AU entstehenden Ansprüche, eingeschlossen die vom Versicherungsnehmer übernommene Freistellungsverpflichtung gegenüber dem jeweiligen Bundesland sowie den am Anerkennungsverfahren beteiligten Stellen
5. Bezug des Verkehrsblatts oder einer Fachzeitschrift wie z. B. „KFZ-Betrieb“ oder „Krafthand“
6. Gültiger Kalibrierschein der AU-Prüfgeräte, auch bei Neukauf eines Gerätes
7. Technische Einstelldaten der Fahrzeughersteller (nicht älter als 12 Monate) = Software-Stand der AU-Daten im AU-Gerät
Für die Eintragung aller verantwortlichen Personen wird benötigt:
1. Meisterprüfungszeugnis/ Meisterbrief im Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk, Kraftfahrzeugelektriker-Handwerk oder Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk mit dem Schwerpunkt Fahrzeugsystemtechnik oder gleichgestellter Abschluss s. Anlage VIIIc Nummer 2.5
2. Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme an einer Erst-/ Wiederholungsschulung
3. Bescheinigung der Teilnahme an der QMS-Erstunterweisung (FB6.1-3)
Für die Eintragung aller Fachkräfte wird benötigt:
1. Gesellenprüfungszeugnis/ Gesellenbrief als Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker, Kraftfahrzeug-Mechatroniker oder Automobilmechaniker
2. Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme an einer Erst-/ Wiederholungsschulung
Weiterführend ist Folgendes notwendig:
1. Servicevertrag für die AÜK-Plus-Software
2. unterschriebene Formblätter für das akkreditierte Verfahren, welche Sie von uns erhalten
Wenn alle Anforderungen vollständig erfüllt sind, werden Sie von uns im Akkreditierungssystem eingebunden.