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Liebe Autofahrerin, lieber Autofahrer,
vielen Dank! Wenn Sie diese Broschüre Empfehlungsanwälte des schwäbischen Kfz-Gewerbes in Händen halten, dann haben Sie Ihr Fahrzeug in einem Meisterbetrieb der Kfz-Innung Schwaben warten oder reparieren lassen.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz erleichtert Ihrem Kfz-Betrieb die Bearbeitung von Unfallschäden und bietet neue Handlungsoptionen. So kann er Sie nun nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) auf Ihre Rechte aufmerksam machen. Dieses Informationsangebot findet seine Grenzen, wenn es sich nicht mehr um eine Nebentätigkeit zur Hauptleistung, nämlich der Reparatur des Unfallfahrzeuges handelt.
In diesen Fällen ist dann das Wissen eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht gefragt. Ein qualifizierter Rechtsanwalt vor Ort, der sich auf die Abwicklung von Unfallschänden spezialisiert hat, unterstützt Sie bei der Schadensabwicklung. Wir haben deshalb ein Netzwerk von "Empfehlungsanwälten" (Broschüre als pdf-Datei) mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht gegründet, das wir Ihnen und unseren Meisterbetrieben der Kfz-Innung für die Abwicklung von Unfallschäden empfehlen. Wir möchten damit Sie und Ihre Werkstatt vor allzu rigiden Vorgehensweisen einiger Versicherungen schützen und de weitläufigen Kürzungspraxis der Versicherungen bei Abrechnungen im Rahmen des "Schadensmanagements" entgegen wirken. Ziel ist es, dass fachkundige, regelmäßig von uns geschulte und gelistete Rechtsanwälte frühzeitig in die Schadensregulierung eingeschaltet werden und Ihnen und Ihrer Werkstatt damit nervenaufreibende, zeitintensive und meist erfolglose Auseinandersetzungen mit den Versicherungen erspart bleiben. Der Vorteil für beide Seiten ist, dass der Empfehlungsanwalt die Spezifika einer Kfz-Werkstatt kennt.
Erfahrungsgemäß zahlen Versicherungen zügiger und vor allem in der Regel den vollständigen Ersatz aller Schadenspositionen, wenn von Anfang an ein Rechtsanwalt in die Abwicklung mit einbezogen ist. Deshalb sollte die frühzeitige Einschaltung eines Empfehlungsanwaltes bei jedem Haftpflichtschaden selbstverständlich sein! Achtung: Es muss dabei immer zu einem unmittelbaren Mandatsverhältnis zwischen dem Anwalt und Ihnen als Geschädigtem kommen, weil der Rechtsanwalt nur so die Interessen seines Mandanten vertreten kann.
Die aufgeführten Rechtsanwälte absolvieren regelmäßig Schulungen in unserem Haus. Sie werden dort mit den aktuellsten Problemen der Kfz-Branche vertraut gemacht und stehen für Sie im Kampf gegen ungerechtfertigte Rechnungskürzungen zur Verfügung. Durch die zusätzliche Fortbildung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügen diese Anwälte auch über viel praktische Erfahrung in der Unfallschadenabwicklung.
Nutzen Sie dieses Angebot Ihres Meisterbetriebes der Kfz-Innung, damit Schäden künftig wieder vollständig reguliert werden und willkürliche Rechnungskürzungen der Vergangenheit angehören.
Augsburg, Oktober 2024
Kontextspalte
Jessica Weihs
Empfehlungsanwälte
E-Mail: seminare@kfz-innung-schwaben.de
Telefon: 0821 74026-616