Kfz-Mechatroniker
Die gestreckte Gesellenprüfung
Die Abschlussprüfung / Gesellenprüfung besteht aus den zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.
Die Gesellenprüfung Teil 1
Die GP 1 (frühere Zwischenprüfung) findet im zweiten Ausbildungsjahr statt. Die Prüfung gliedert sich in den Prüfungsbereich "Arbeitsauftrag" (= praktische Prüfung) und den Prüfungsbereich schriftliche Prüfung.
Prüfungsvoraussetzungen:
- Das Ausbildungsverhältnis besteht weiterhin.
- Das Berichtsheft wurde ordnungsgemäß und
vollständig geführt.- Die ärztliche Nachuntersuchung ist erfolgt
(entfällt, wenn der Azubi zu Beginn des
2. Ausbildungsjahres bereits 18 war).
Die genaue Aufschlüsselung der Einzelwerte finden Sie hier:
Ausbildungsbeginn ab 1. August 2013.
Die Gesellenprüfung Teil 2
Die GP 2 (Abschlussprüfung) findet im vierten Ausbildungsjahr statt. Die Prüfung gliedert sich in den Prüfungsbereich "Kundenauftrag" (= praktische Prüfung) und in den Prüfungsbereich schriftliche Prüfung.
Prüfungsvoraussetzungen:
- Die Gesellenprüfung Teil 1 wurde abgelegt.
- Das Ausbildungsverhältnis besteht weiterhin.
- Das Berichtsheft wurde ordnungsgemäß und
vollständig geführt.
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Gesellenprüfung mit 35 %, Teil 2 der Gesellenprüfung mit 65 % gewichtet.
Die genaue Aufschlüsselung der Einzelwerte finden Sie hier:
Ausbildungsbeginn ab 1. August 2013.
Die Ausbildungsverordnungen finden Sie hier:
Ausbildungsbeginn ab 1. August 2013.
Ein Bestellformular für die jeweiligen Prüfungsvorbereiter finden Sie hier.
Gesellenprüfung 1
Sandra Künzel, Karin Baumeister
E-Mail: gp1@kfz-innung-schwaben.de
Telefon: 0821 74946-471
Gesellenprüfung 2
Karin Baumeister, Sandra Künzel
E-Mail: gp2@kfz-innung-schwaben.de
Telefon: 0821 74946-472