An die Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstatten zur Durchführung von Gassystemeinbauprüfungen (GSP) oder wiederkehrenden Gasanlagenprüfungen (GAP) hat der Gesetzgeber konkrete Voraussetzungen geknüpft. Diese Voraussetzungen müssen von der örtlich zuständigen Kfz-Innung überprüft werden.
Sind alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, spricht die Kfz-Innung Schwaben die Anerkennung einer Kraftfahrzeugwerkstätte zur Durchführung der Gasanlagenprüfungen oder Gassystemeinbauprüfungen aus.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind:
- der Kfz-Betrieb muss mit dem Kfz-Techniker-Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein.
- in jedem Betrieb muss mindestens eine verantwortliche Person für die benannt werden. Diese Person muss einen Meisterbrief im Kfz-Techniker-Handwerk und eine aktuelle GAP/GSP-Schulung vorweisen können. Nur diese Person ist berechtigt, die Prüfprotokolle der GAP/GSP zu unterschreiben. Ein Meister in Vollzeit muss ständig vor Ort sein.
- Gesellen, die die GAP durchführen, müssen ebenfalls eine aktuelle (nicht älter als 3 Jahre) GAP–Schulung nachweisen. Sie dürfen jedoch das Prüfprotokoll nicht selbst unterschreiben.
- in jeder anerkannten GAS-Werkstatt ist ein GAS-Beauftragter (GASB) zu benennen. Dieser ist für die Pflege der Dokumentation in der GAS-Werkstatt verantwortlich. Als Beauftragter für die GSP können nur Personen benannt werden, die einen Meisterbrief und eine aktuelle GSP-Schulung vorweisen können. Als Fachkraft, ist es nur möglich als GAS-Beauftragter für die GAP benannt zu werden. Als Fachkraft wird zusätzlich die QMS-Erstunterweisung benötigt
- neben geschlossenen Betriebsräumen sollte auch eine Abgasabsaugung vorhanden sein.
Bei Zuwiderhandlungen kann die Anerkennung für die Durchführung von GAP-/GSP-Prüfungen jederzeit widerrufen werden.
Unterlagen für die Anerkennung:
Um eine Anfrage zur GAP/GSP-Anerkennung vorschriftsmäßig bearbeiten zu können, benötigen wir nachfolgende Unterlagen in Kopie:
- Bescheinigung über die gültige Eintragung des Kfz-Betriebes in die Handwerksrolle der Handwerkskammer für Schwaben
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener GAP-Antrag/GSP-Antrag
- Führungszeugnisse im Original ( Belegart „O“ ) die nicht älter als 6 Monate sind, werden von folgenden Personen benötigt:
- alle Geschäftsinhaber/Gesellschafter/Geschäftsführer
- alle Betriebsleiter
- alle verantwortlichen Personen
- Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung zur Deckung aller im Zusammenhang mit der GAP/GSP entstehenden Ansprüche, eingeschlossen die vom Versicherungsnehmer übernommene Freistellungsverpflichtung gegenüber dem jeweiligen Bundesland sowie den am Anerkennungsverfahren beteiligten Stellen
- Bezug des Verkehrsblatts oder einer Fachzeitschrift wie z. B. „KFZ-Betrieb“ oder „Krafthand“
- gültige Kalibrierscheine der Prüfgeräte, auch bei Neukauf eines Gerätes
- technische Einstelldaten der Fahrzeughersteller (nicht älter als 12 Monate) = Software-Stand der Daten im Gerät
Für die Eintragung aller verantwortlichen Personen sind folgende Nachweise erforderlich:
- Meisterprüfungszeugnis/ Meisterbrief im Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk, Kraftfahrzeugelektriker-Handwerk, Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk, Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk oder gleichgestellter Abschluss s. Anlage XVIIa Nummer 2.4.2
- Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme an einer Erst-/ Wiederholungsschulung
- Bescheinigung der Teilnahme an der QMS-Erstunterweisung (FB6.1-3)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrtbundesamtes
- Behördenführungszeugnis der Belegart "O"
Für die Eintragung aller Fachkräfte sind folgende Nachweise erforderlich
:- Gesellenprüfungszeugnis/ Gesellenbrief als Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker, Automobilmechaniker, Kraftfahrzeug-Mechatroniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker
- Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme an einer Erst-/ Wiederholungsschulung
Weiterführend ist Folgendes notwendig:
- Servicevertrag für die AÜK-Plus-Software
- Prüfmittel für die Gasanlagenprüfung: Lecksuchspray für die zu prüfenden Betriebsgase (LPG, CNG) zum Auffinden von Gasundichtigkeiten
- unterschriebene Formblätter für das akkreditierte Verfahren, welche Sie von uns erhalten
Wenn alle Anforderungen vollständig erfüllt sind, werden Sie von uns im Akkreditierungssystem eingebunden.