GSP - Gasanlagenprüfungen & 

GAP - Gassystemeinbauprüfung

 

An die Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstatten zur Durchführung  von Gassystemeinbauprüfungen (GSP) oder wiederkehrenden Gasanlagenprüfungen (GAP) hat der Gesetzgeber konkrete Voraussetzungen geknüpft. Diese Voraussetzungen müssen von der örtlich zuständigen Kfz-Innung überprüft werden. 


Sind alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, spricht die Kfz-Innung Schwaben die Anerkennung einer Kraftfahrzeugwerkstätte zur Durchführung der Gasanlagenprüfungen oder Gassystemeinbauprüfungen aus. 

1. Der Kfz-Betrieb muss mit dem Kfz-Techniker-Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein.

2. In jedem Betrieb muss mindestens eine verantwortliche Person für die GAP/GSP benannt werden. Diese Person muss einen Meisterbrief im Kfz-Techniker-Handwerk und eine aktuelle GAP/GSP-Schulung vorweisen können. Nur diese Person ist berechtigt, die Prüfprotokolle der Sicherheitsprüfung zu unterschreiben. Ein Meister in Vollzeit muss ständig vor Ort sein. 

3. Gesellen, die die GAP durchführen, müssen ebenfalls eine aktuelle (nicht älter als 3 Jahre) GAP–Schulung nachweisen. Sie dürfen jedoch das Prüfprotokoll nicht selbst unterschreiben.

4. In jeder anerkannten GAS-Werkstatt ist ein GAS-Beauftragter (GASB) zu benennen. Dieser ist für die Pflege der Dokumentation in der GAS-Werkstatt verantwortlich. Als Beauftragter für die GSP können nur Personen benannt werden, die einen Meisterbrief und eine aktuelle GSP-Schulung vorweisen können. Als Fachkraft, ist es nur möglich als GAS-Beauftragter für die GAP benannt zu werden. Als Fachkraft wird zusätzlich die QMS-Erstunterweisung benötigt

5. Neben geschlossenen Betriebsräumen sollte auch eine Abgasabsaugung vorhanden sein.


Bei Zuwiderhandlungen kann die Anerkennung für die Durchführung von Sicherheitsprüfungen jederzeit widerrufen werden.

Um eine Anfrage zur GAP/GSP-Anerkennung vorschriftsmäßig bearbeiten zu können, benötigen wir nachfolgende Unterlagen in Kopie:

1. Bescheinigung über die gültige Eintragung des Kfz-Betriebes in die Handwerksrolle der Handwerkskammer für Schwaben

2. Vollständig ausgefüllter und unterschriebener GAP-Antrag/GSP-Antrag

3. Führungszeugnisse im Original ( Belegart „O“ ) die nicht älter als 6 Monate sind, werden von folgenden Personen benötigt:

        alle Geschäftsinhaber/Gesellschafter/Geschäftsführer

        alle Betriebsleiter

        alle verantwortlichen Personen

4. - Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung zur Deckung aller im Zusammenhang mit der GAP/GSP entstehenden Ansprüche, eingeschlossen die vom Versicherungsnehmer übernommene Freistellungsverpflichtung gegenüber dem jeweiligen Bundesland sowie den am Anerkennungsverfahren beteiligten Stellen 

5. Bezug des Verkehrsblatts oder einer Fachzeitschrift wie z. B. „KFZ-Betrieb“ oder „Krafthand“ 

6. Gültige Kalibrierscheine der Prüfgeräte, auch bei Neukauf eines Gerätes

7. Technische Einstelldaten der Fahrzeughersteller (nicht älter als 12 Monate) = Software-Stand der Daten im Gerät 

                                                                             

1. Meisterprüfungszeugnis/ Meisterbrief im Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk, Kraftfahrzeugelektriker-Handwerk, Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk, Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk oder gleichgestellter Abschluss s. Anlage XVIIa Nummer 2.4.2

2. Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme an einer Erst-/ Wiederholungsschulung  

3. Bescheinigung der Teilnahme an der QMS-Erstunterweisung (FB6.1-3)       

4. Auzug aus dem Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrtbundesamtes

1. Gesellenprüfungszeugnis/ Gesellenbrief als Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker, Automobilmechaniker, Kraftfahrzeug-Mechatroniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker

2. Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme an einer Erst-/ Wiederholungsschulung  

1. Servicevertrag für die AÜK-Plus-Software 

2. Prüfmittel für die Gasanlagenprüfung: Lecksuchspray für die zu prüfenden Betriebsgase (LPG, CNG) zum Auffinden von Gasundichtigkeiten

2. unterschriebene Formblätter für das akkreditierte Verfahren, welche Sie von uns erhalten


Wenn alle Anforderungen vollständig erfüllt sind, werden Sie von uns im Akkreditierungssystem eingebunden.