Altfahrzeug-Annahmestelle


Seit 01. April 1998 ist der Letztbesitzer eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, sein Altfahrzeug einer anerkannten Annahmestelle oder einem Verwertungsbetrieb zur endgültigen Stilllegung zuzuführen.
Die Altfahrzeug-Annahmestelle händigt den Verwertungsnachweis im Auftrag und Namen eines Verwertungsbetriebes an den Letztbesitzer aus und leitet das Auto umgehend zur weiteren Entsorgung an den anerkannten Verwerter weiter.
Die Innung berät und begutachtet Kfz-Betriebe, die im Rahmen der Altfahrzeug-Verordnung als Altfahrzeug-Annahmestelle tätig werden wollen.
Antrag auf Anerkennung als Altfahrzeug-Annahmestelle als Pdf-Datei