§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Alle Mitglieder des Vereins haben gleiche Rechte und Pflichten. Sie sind berechtigt, an den Einrichtungen und Leistungen des Vereins teilzunehmen.
(2) Die Mitglieder sind an die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse des Vereins gebunden. Sie sind ferner verpflichtet, der Geschäftsführung die zur Durchführung der Aufgaben des Vereins nötigen Auskünfte zu erteilen.
(3) Fördernde Mitglieder haben weder Sitz noch Stimme in den Organen des Vereins. Die Teilnahme an Mitgliederversammlungen ist zulässig.