Name, Sitz, Bezirk und Rechtsform
§ 1
(1) Die Handwerksinnung führt den Namen:
Kfz-Innung Schwaben
(2) Ihr Sitz ist in Augsburg.
(3) Ihr Bezirk umfasst den Regierungsbezirk Schwaben.
(4) Die Kfz-Innung Schwaben ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird mit Genehmigung der Satzung durch die Handwerkskammer rechtsfähig.