Umstellung auf Software-Version Leitfaden 5 - Verlängerung der Frist bis zum 31.08.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Prüfung von Euro 6-Pkw und Euro VI-Lkw ab 01.06.2015 ist der neue AU-Geräte-Leitfaden 5 anzuwenden. Hierüber hatten wir Sie bereits mit Newsletter am 22.05.2015 und auf unserer Homepage informiert.
Entgegen der zunächst seitens der AU-Gerätehersteller gemachten Zusagen ist bis zum vorgenannten Stichtag keine flächendeckende Ausstattung der AU-anerkannten Werkstätten mit dem AU-Geräteleitfaden 5 gegeben.
Die Oberste Landesbehörde Bayern hat - auf Initiative des Kfz-Gewerbes Bayern - eine Erlaubnis zur Prüfung der vorgenannten Fahrzeuge nach dem derzeit gültigen Verfahren mit AU-Geräteleitfaden 4 bis zum 31.08.2015 erteilt. Für die bis zu diesem Datum rechtskonforme Durchführung von Abgasuntersuchungen an Fahrzeugen nach Euro 6 (PKW) bzw. Euro VI (NFZ) nutzen Sie bitte die Handlungsanweisung aus der Kurzinformation Neue AU-Richtlinie ab 1. Juni 2015
Wir weisen darauf hin, dass die befristete Genehmigung nur für den Erhalt der Prüfbereitschaft an diesen Fahrzeugen erteilt wurde. Sofern Abgasuntersuchungen an Euro 6-Pkw und Euro VI-Lkw nach dem 31.08.2015 durchgeführt werden sollen, müssen Sie den Nachweis über die Installation des Geräteleitfadens 5 erbringen.
Der an Sie ausgesandte Datenabgleich zur neuen AU-Richtlinie ist in jedem Fall bis zum 31.08.2015 an uns zurückzusenden.
Bei dieser Gelegenheit weisen wir auch nochmals auf die neue CD mit verpflichtend vorzuhaltenden Informationen zu den hoheitlichen Aufgaben in Rahmen der technischen Fahrzeugüberwachung hin. Die Neuauflage erkennen Sie am geänderten Label – Bild statt grüner Fläche.
Bitte prüfen Sie, ob die neue CD bei Ihnen im Betrieb vorhanden ist. Ansonsten fordern Sie sie an, per E-Mail oder telefonisch unter 0821 74946-439!
Bei weiteren Fragen stehen unsere zuständigen Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
Stand: 07/2015