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Kfz-Mechatroniker

Die gestreckte Gesellenprüfung

Die Abschlussprüfung / Gesellenprüfung besteht aus den zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und  2.

Die Gesellenprüfung Teil 1

Die GP 1 (frühere Zwischenprüfung) findet im zweiten Ausbildungsjahr statt. Die Prüfung gliedert sich in den Prüfungsbereich "Arbeitsauftrag" (= praktische Prüfung) und den Prüfungsbereich schriftliche Prüfung.

Prüfungsvoraussetzungen:

- Das Ausbildungsverhältnis besteht weiterhin.

- Das Berichtsheft wurde ordnungsgemäß und
  vollständig geführt.

- Die ärztliche Nachuntersuchung ist erfolgt
  (entfällt, wenn der Azubi zu Beginn des
  2. Ausbildungsjahres bereits 18 war).

Die genaue Aufschlüsselung der Einzelwerte finden Sie hier:
Ausbildungsbeginn ab 1. August 2013.


Die Gesellenprüfung Teil 2

Die GP 2 (Abschlussprüfung) findet im vierten Ausbildungsjahr statt. Die Prüfung gliedert sich in den Prüfungsbereich "Kundenauftrag" (= praktische Prüfung) und in den Prüfungsbereich schriftliche Prüfung.

Prüfungsvoraussetzungen:

- Die Gesellenprüfung Teil 1 wurde abgelegt.

- Das Ausbildungsverhältnis besteht weiterhin.

- Das Berichtsheft wurde ordnungsgemäß und
  vollständig geführt.

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Gesellenprüfung mit 35 %, Teil 2 der Gesellenprüfung mit 65 % gewichtet.

Die genaue Aufschlüsselung der Einzelwerte finden Sie hier:
Ausbildungsbeginn ab 1. August 2013.

Die Ausbildungsverordnungen finden Sie hier:
Ausbildungsbeginn ab 1. August 2013.


Ein Bestellformular für die jeweiligen Prüfungsvorbereiter finden Sie hier.

Gesellenprüfung 1

Sandra Künzel, Karin Baumeister

E-Mail: gp1@kfz-innung-schwaben.de
Telefon: 0821 74946-471

Gesellenprüfung 2

Karin Baumeister, Sandra Künzel

E-Mail: gp2@kfz-innung-schwaben.de
Telefon: 0821 74946-472

Prüfungstermine:

GP 1 schriftliche Prüfung = 28. Juni 2024
GP 1 praktische Prüfung = September 2024
     
GP 2 schriftliche Prüfung = 21. Juni 2024
GP 2 praktische Prüfung = 24. - 27. Juni 2024

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