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Elektronische Erklärung eines Rücktritts von der Gesellenprüfung Teil 2

Sie können Ihren Rücktritt von der Gesellenprüfung Teil 2 auf folgendem elektronischen Weg übermitteln:

Nach § 23, Abs. 1 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen der Handwerkskammer für Schwaben können Sie uns einen Rücktritt von der Gesellenprüfung elektronisch übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen elektronischen Übermittlungswege beachten.

Die Übermittlung per einfacher E-Mail ist rechtlich nicht möglich. Die Erklärung eines Rücktritts von der Gesellenprüfung Teil 2 per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

De-Mail:
Sie können uns Ihren Rücktritt mittels De-Mail übermitteln: 
info@remove-this.kfz-innungschwaben.de-mail.de

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